Zusammenarbeit mit Influencern & Content Creatorn

Zusammenarbeit mit Influencern & Content Creatorn


Wir freuen uns grundsätzlich über Anfragen von Influencern, Content Creatorn und Social-Media-Projekten. Tatsächlich erreichen uns mittlerweile monatlich etwa 30 bis 60 Anfragen für Kooperationen.

Da jede Zusammenarbeit für beide Seiten einen Mehrwert schaffen sollte, prüfen wir jede Anfrage sorgfältig. Eine Kooperation muss nicht nur für den Influencer interessant sein, sondern auch für unser Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll und nachvollziehbar sein.

Unsere Mindestvoraussetzungen

Um eine Zusammenarbeit prüfen zu können, sollte Ihr Social-Media-Kanal in der Regel über mindestens 25.000 echte Follower auf Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook verfügen.

Ebenso wichtig ist die thematische Ausrichtung Ihres Accounts. Ihr Content sollte zu unseren Produkten und unserer Zielgruppe passen.

Geeignete Beispiele:

* VW T5, T6 oder T6.1 Projekte
* Camper- und Camping-Umbauten
* Fahrzeugumbauten & Tuning
* Offroad- und Outdoor-Fahrzeuge
* Werkstatt- und Schrauber-Content
* Fahrzeugbeleuchtung und Zubehör

Wenn Sie beispielsweise einen Camping- oder Ausbaukanal rund um Ihren VW Bus betreiben und regelmäßig Umbauten, Nachrüstungen oder Fahrzeugzubehör vorstellen, passt dies sehr gut zu unserem Sortiment.

Nicht geeignete Beispiele:

* Reiseblogs ohne Fahrzeugbezug
* Angel-, Jagd- oder Outdoor-Kanäle ohne Bezug zu unseren Produkten
* Lifestyle-, Fashion- oder Food-Accounts
* Allgemeine Entertainment- oder Meme-Seiten

Hier fehlt in der Regel die direkte Verbindung zu unseren Produkten und unserer Zielgruppe.



Wie läuft die Prüfung ab?

Sollte Ihr Profil für uns interessant sein, werden wir uns persönlich bei Ihnen melden. In einem gemeinsamen Gespräch besprechen wir die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, die Produkte sowie die gegenseitigen Erwartungen.

Warum gibt es einen Influencer-Vertrag?

In den vergangenen Jahren haben wir leider mehrfach die Erfahrung gemacht, dass Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, die vereinbarten Inhalte jedoch nie veröffentlicht wurden oder die Zusammenarbeit nach Erhalt der Ware vollständig eingestellt wurde.

Um sowohl für den Influencer als auch für unser Unternehmen klare und faire Rahmenbedingungen zu schaffen, arbeiten wir daher mit einem verbindlichen Kooperationsvertrag.

Der Vertrag regelt transparent:

* die bereitgestellten Produkte,
* die vereinbarten Leistungen,
* den Veröffentlichungszeitraum,
* die Nutzungsrechte der Inhalte,
* sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.

Unser Ziel ist keine unnötige Bürokratie, sondern eine professionelle, langfristige und für beide Seiten erfolgreiche Zusammenarbeit.

Interesse an einer Kooperation?

Wenn Ihr Profil zu unserem Sortiment passt und die genannten Voraussetzungen erfüllt, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Jede Bewerbung wird individuell geprüft.

Gemeinsam schaffen wir authentischen Content, von dem beide Seiten profitieren.